Positiv an den Vorschlägen sehen wir als Paritätischer:
- Wie schon in der Pandemie praktiziert, sieht der Gesetzentwurf vor, dass auch künftig beim Bürgergeld eine „Karenzzeit“ von zwei Jahren für Wohnkosten und Vermögen eingeführt wird. Das heißt, in den ersten beiden Jahren des Leistungsbezugs werden die Kosten für die Wohnung vom Jobcenter in tatsächlicher Höhe erstattet, ohne auf eine „Angemessenheit“ zu achten. Vermögen bis zu einer Höhe von 60.000 Euro für einen Alleinstehenden (Paare: 90.000 Euro) wird in dieser Zeit nicht angerechnet.
- Schüler*innen, Studierende und Auszubildende, die in einem Haushalt mit Eltern im Bürgergeld-Bezug wohnen, sollen Einkommen aus ihrer Arbeit bis zu einem Freibetrag von 520 Euro ohne Anrechnung behalten dürfen.
- Die Eingliederungsmaßnahmen sollen intensiviert werden. Das bisher zeitlich begrenzte Förderangebot für einen befristeten Arbeitsmarkt soll entfristet werden.
Kritisch sind wir folgenden Vorschlägen gegenüber:
- Das bisherige Moratorium bei Sanktionen wird aufgehoben, denn es gibt im Eckpunktepapier wieder Vorschläge für Sanktionen. Für die ersten sechs Monate im Bürgergeld-Bezug gilt eine „Vertrauenszeit“, hier sind Leistungskürzungen wegen Pflichtverletzungen ausgeschlossen. Danach aber soll das Jobcenter „Mitwirkungspflichten“, etwa Eigenbemühungen, verbindlich festlegen können, so das Eckpunktepapier. Nach sechs Monaten wären wieder Sanktionen bis zu einer Höhe von 30 Prozent des Regelsatzes möglich.
- Das (Noch-)Fehlen eines konkreten Vorschlages über die anvisierte Höhe des neuen Regelsatzes scheint einem Koalitionsstreit geschuldet. Bundesminister Heil verweist lediglich auf frühere Aussagen, wonach der Regelsatz künftig orientiert an Ausgaben der ärmsten 30 Prozent der Haushalte berechnet werden soll (bisher waren es die untersten 20 Prozent) Unterm Strich wären dies zwischen 40 und 50 Euro mehr an monatlicher Leistung. Der Regelsatz für einen Alleinstehenden erhöhe sich dann von 449 Euro auf knapp 500 Euro. Der Paritätische wie auch viele andere Expert*innen" haben demgegenüber konkrete Vorschläge auf den Tisch gelegt und einen existenzsichernden Regelsatz in Höhe von deutlich über 600 Euro errechnet.
Der Gesetzentwurf soll noch im Sommer veröffentlicht werden und im Herbst ins Kabinett und in den Bundestag. Die neuen Regelungen zum „Bürgergeld“ sollen zum 1. Januar in Kraft treten.